Kosten

In unserer Praxis bieten wir Psychotherapie für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte, gesetzlich Versicherte und Selbstzahler an. Für Soldaten und die Berufsgenossenschaften gibt es Sonderregelungen der Kostenübernahme. Psychologische Beratung und Coaching sind keine Leistungen des Gesundheitssystems, die Kosten müssen daher selbst übernommen werden.

Detaillierte Informationen zur Kostenübernahme finden Sie hier:

Private Krankenversicherung

Die Privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel problemlos. Grundlage der Abrechnung unserer Leistungen für Privatpatienten ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). So gehen Sie vor: Vereinbaren Sie einen ersten Termin. Besteht eine krankheitswertige Störung, wird nach einigen Probesitzungen bei der Krankenkasse ein Therapieantrag gestellt. Die Antragsverfahren zur Kostenübernahme variieren dabei je nach Krankenkasse und Versicherungstarif. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die notwendigen Schritte zur “Übernahme der Kosten einer Psychotherapie in der Fachrichtung Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten“ und lassen Sie sich die notwendigen Formulare zusenden. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Formalitäten.

Beihilfe

Die Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen erstatten die Behandlungskosten für eine Psychotherapie meist problemlos. Grundlage der Abrechnung unserer Leistungen für Beihilfeberechtigte ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). So gehen Sie vor: Vereinbaren Sie einen ersten Termin. Besteht eine krankheitswertige Störung, wird nach einigen Probesitzungen bei der Beihilfestelle ein Therapieantrag gestellt. Die Krankenkassen schließen sich in der Regel den Entscheidungen der Beihilfestelle an. Die Antragsverfahren zur Kostenübernahme variieren dabei je nach Krankenkasse und Beihilfestelle. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse und Beihilfestelle über die notwendigen Schritte zur “Übernahme der Kosten einer Psychotherapie in der Fachrichtung Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten“ und lassen Sie sich die notwendigen Formulare zusenden. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Formalitäten.

Gesetzliche Krankenversicherung

Frau Dr. Hauptmann ist aufgrund eines Kassensitzes berechtigt, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Sie erreichen Frau Dr. Hauptmann telefonisch zu Ihren Telefonsprechzeiten.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Therapie auch selbst übernehmen. Dies empfiehlt sich unter Umständen, wenn Ihr Versicherungstarif nur eine begrenzte Anzahl Sitzungen pro Jahr abdeckt und Sie die Therapie noch fortsetzen möchten, oder wenn Sie nicht wünschen, dass eine Diagnose bei Ihrer Versicherung gespeichert wird, weil Sie daraus möglicherweise entstehende Nachteile befürchten. Unser Honorar richtet sich auch bei selbstbezahlten Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Beratung und Coaching sind keine Leistungen des Gesundheitswesens und müssen daher immer selbst bezahlt werden.

Berufsgenossenschaft

Die Übernahme von Kosten für eine Psychotherapie durch die Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unfallversicherung) ist dann möglich, wenn die zu behandelnde psychische Erkrankung in den Zuständigkeitsbereich der GUV fällt, beispielsweise bei der Entwicklung von Ängsten oder traumatischen Symptomen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach Möglichkeiten der Kostenübernahme. Bei den notwendigen Formalitäten unterstützen wir Sie gerne.

Soldaten

Die Kosten einer Psychotherapie werden für Soldaten im aktiven Dienst auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium der Verteidigung vom September 2013 übernommen. Von Ihrem Truppenarzt erhalten Sie dazu den Sanitätsvordruck “Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)”. Wir unterstützen Sie gerne bei den Formalitäten.